Verordnung über die Fachkommission zur Beurteilung lebenslänglich Verwahrter

Bern, 27.06.2013 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter verabschiedet. Die Fachkommission soll im ersten Quartal 2014 durch den Bundesrat eingesetzt werden können. Die Kantone werden eingeladen, dem Bund Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu unterbreiten.

Die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative sind seit August 2008 in Kraft. Erste Straftäter wurden inzwischen zu lebenslänglicher Verwahrung verurteilt. Bevor ein Täter lebenslänglich verwahrt wird, muss er die vom Gericht ausgefällte Freiheitsstrafe verbüssen.

Die Fachkommission hat keine Entscheidungsbefugnis; ihre Beurteilungen haben den Charakter von medizinischen Gutachten. Diese bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für jene kantonalen Behörden, die von Amtes wegen oder auf Gesuch hin prüfen müssen, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass ein verwahrter Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.

Kommt die Behörde zum Schluss, der Täter könne therapiert werden, so wird er in einer geschlossenen Einrichtung behandelt. Zeigt die Behandlung, dass sich seine Gefährlichkeit bereits erheblich verringert hat und weiter so weit verringern lässt, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt, so hebt ein Gericht die lebenslängliche Verwahrung auf. In einem solchen Fall würde eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet.

Die Fachkommission ist eine ausserparlamentarische Kommission und administrativ dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des EJPD vom Bundesrat gewählt. Die Kantone können Vorschläge unterbreiten. Die Rekrutierung der zehn Experten aus dem forensisch-psychiatrischen oder dem therapeutischen Bereich beginnt in den nächsten Wochen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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