Legistik

Die Legistik befasst sich mit den Kenntnissen und Methoden, welche bei der Gesetzgebung verwendet werden. Sie ist bei der Ausarbeitung von Erlassen (Gesetze, Bundesrats- und Parlamentsverordnungen u. a. m.) dienlich.

Die Legistik hat zum Ziel, Standards für die Ausgestaltung, die Redaktion, den Erlass und die Anwendung von Rechtsnormen zu erarbeiten.

Die Ausbildung von Legisten (Juristen und Nicht-Juristen) wird durch das Bundesamt für Justiz mittels folgender Instrumente sichergestellt:

  • Gesetzgebungsleitfaden
  • Forum für Rechtsetzung
  • Ausbildung
  • Begleitende Rechtsetzung

 

Medienmitteilungen

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen. 

Zur externen NSB Seite

Letzte Änderung 07.08.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 41 37
F +41 58 462 78 79
info@bj.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.ekm.admin.ch/content/bj/de/home/staat/legistik.html