Zivilprozessrecht

Zivilrechtliche Streitigkeiten werden seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) beurteilt. Diese Verfahrensordnung ist anwendbar für Zivilsachen vor den kantonalen Instanzen; für den Rechtsmittelzug ans Bundesgericht gilt das Bundesgerichtsgesetz.

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Letzte Änderung 12.08.2024

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