Nach Verkündung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 suchte man nach Mitteln, den aufgestellten Normen nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verbindlichen Charakter zukommen zu lassen. Die UNO und der Europarat haben in der Folge verschiedene Instrumente zum Schutz der Menschenrechte ausgearbeitet, wobei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz die grösste Bedeutung zukommt (Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR).
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Letzte Änderung 12.08.2024
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