Zivilstandswesen

Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen aus. Es werden grundsätzlich keine Auskünfte an Privatpersonen erteilt.

Das EAZW ist zuständig für die Mitteilung der Daten des Samenspenders an Personen, die durch eine in der Schweiz verwendete Samenspende gezeugt worden sind, sofern die Samenspende nach dem 1. Januar 2001 erfolgte oder verwendet wurde.

Allgemeines

Die Personendaten einer Person dienen der persönlichen Identifikation sowie dem Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Rechtsgemeinschaft.

Das schweizerische Recht kennt folgende Zivilstände:
Ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, unverheiratet - in eingetragener Partnerschaft, aufgelöste Partnerschaft: gerichtlich aufgelöste Partnerschaft, durch Tod aufgelöste Partnerschaft, durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft.

Der Begriff des Personenstandes umfasst neben den in direktem Zusammenhang mit einer Person stehenden Ereignissen über den Zivilstand (wie Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Tod etc.), Angaben über den Personen- und Familienstand einer Person (wie Mündigkeit, Abstammung, Verhältnis zum Ehegatten oder Partner, Name und Staatsangehörigkeit).

In der Schweiz gilt die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde (Bürgerrecht) ebenfalls als Element des Personenstandes.

Die Zivilstandsämter sind in Zivilstandskreise unterteilt. Jeder Kreis umfasst eine oder mehrere Gemeinden. Die Zivilstandsämter unterliegen der direkten Aufsicht der Aufsichtsbehörde ihres Kantons.

Die Eintragung der Personendaten im Personenstandsregister, die Vorbereitung der Eheschliessung und die Trauung, das Vorverfahren und die Eintragung der Partnerschaft sowie die Beurkundung einer Kindesanerkennung, die Namensänderung usw. fallen ausschliesslich in die Zuständigkeit der Zivilstandsämter.

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen (EAZW)

Dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen obliegen namentlich:

  • Die Vorbereitung der Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Zivilstandswesens;
  • Die Sicherstellung einheitlicher Verfahren in der ganzen Schweiz;
  • Die Oberaufsicht über das Zivilstandswesen (kantonale Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls Zivilstandsämter);
  • Das Erstellen von Weisungen, Kreisschreiben, Rechtsgutachten und Empfehlungen;
  • Die Sicherheit des Betriebes der zentralen Datenbank Infostar;
  • Die Aufbewahrung der Daten von Personen, die aufgrund einer in der Schweiz verwendeten Samenspende ab dem 1. Januar 2001 geboren worden sind sowie die Begleitung dieser Personen bei der Nachforschung nach ihrer Herkunft.

Fachbereich Infostar (FIS)

Das elektronische Zivilstandsregister (Informatisiertes Standesregister Infostar) wird vom Bund betrieben, im dafür zuständigen Fachbereich Infostar (FIS) innerhalb des Bundesamtes für Justiz BJ.

Dem Fachbereich Infostar obliegt namentlich:

  • Die Sicherheit des Betriebes der zentralen Datenbank Infostar;
  • Die Beratung und Unterstützung der kantonalen Aufsichtsbehörden für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Infostar;
  • Die Regelung von komplexen Fragen im Zusammenhang mit der neuen AHV-Nummer;
  • Der Austausch von Zivilstandsdokumenten zwischen der Schweiz und dem Ausland;
  • Anpassungen und Entwicklungen von Software in Verbindung mit Rechtsetzungsprojekten;
  • Die Weiterbildung;
  • Die Entwicklung neuer Informatik-Projekte

Personenstandsregister (Infostar)

Seit 2005 werden alle Zivilstandsereignisse im Personenstandsregister, an welches alle schweizerischen Zivilstandsämter angeschlossen sind, beurkundet. Die Erfassung bleibt ausschliesslich in der Zuständigkeit der Zivilstandsämter bzw. der Sonderzivilstandsämter und erfolgt, wie früher, dezentralisiert.

Das Familienregister wurde durch das Personenstandsregister ersetzt. Alle in einem Familienregister als lebend geführten schweizerischen und ausländischen Personen werden mit ihren aktuellen Angaben in das Personenstandsregister übertragen.

Die Ereignisse über den Zivilstand werden nur in elektronischer Form beurkundet. Aus den in Papierform geführten herkömmlichen Zivilstandsregistern können Berechtigte weiterhin Auszüge (Geburtschein, Todesschein, Eheschein) erhalten.

Zuständigkeiten

Die Person mit Schweizer Bürgerrecht, welche eine Urkunde zum Nachweis eines in der Schweiz eingetretenen Zivilstandsereignisses braucht (Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Kindesanerkennung, Namensänderung, Eheauflösung, Auflösung der Partnerschaft, Feststellung und Auflösung des Kindesverhältnisses, Verschollenerklärung, Tod usw.) wendet sich an das Zivilstandsamt, welches das Ereignis beurkundet hat.

Urkunden über den Personenstand und den Familienstand (Personenstandsausweis, Familienausweis, Partnerschaftsausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand usw.) werden durch das Zivilstandsamt am Heimatort erstellt.

Besitzt die betroffene Person das Schweizer Bürgerrecht nicht, obliegt die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der Daten über den Personenstand und den Familienstand dem Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Ereignisort.

Die Kindesanerkennung für in der Schweiz geborene Kinder kann bei Wohnsitz in der Schweiz durch Schweizer Bürger auf jedem Zivilstandsamt erfolgen.

Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung oder des Vorverfahrens zur eingetragenen Partnerschaft ist das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz eines der Verlobten oder eines der Partner zuständig.

Wohnen beide Verlobte im Ausland, so ist das Gesuch beim Zivilstandsamt, das die Trauung durchführen soll, einzureichen. Das Gesuch kann durch Vermittlung der zuständigen Vertretung der Schweiz im Ausland gestellt werden. Dasselbe gilt für die Eintragung einer Partnerschaft, wobei mindestens einer der im Ausland wohnhaften Partner das Schweizer Bürgerrecht besitzen muss.

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 07.08.2024

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Es werden grundsätzlich keine Auskünfte an Privatpersonen erteilt.

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