Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen

Worum geht es?

Anlässlich der letztmaligen Sachenrechtsrevision wurde der neue Artikel 55a SchlT ZGB in das Gesetz aufgenommen. Hiernach können die Kantone die Urkundspersonen ermächtigen, elektronische Ausfertigungen der von ihnen errichteten öffentlichen Urkunden zu erstellen. Ferner können Urkundspersonen ermächtigt werden, die Übereinstimmung der von ihnen erstellten elektronischen Kopien mit den Originaldokumenten auf Papier sowie die Echtheit von Unterschriften elektronisch zu beglaubigen.

Nach Artikel 55a Absatz 4 SchlT ZGB erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen, welche die Interoperabilität der Informatiksysteme sowie die Integrität, Authentizität und Sicherheit der Daten gewährleisten.

Per 1. Januar 2012 ist die Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV; Nach Totalrevision neu "Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen") in Kraft getreten.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der elektronischen Beurkundung hat der Bundesrat am 7. September 2016 einen Vorentwurf zur Totalrevision der EÖBV in die Vernehmlassung geschickt, deren Ergebnisse er an der Sitzung vom 8. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen hat. Seine Vorschläge sind von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern insgesamt positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen entschieden, die totalrevidierte EÖBV auf den 1. Februar 2018 in Kraft zu setzen.

Ebenfalls auf den 1. Februar 2018 in Kraft tritt die totalrevidierte Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen samt Anhängen.

Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig in elektronischer Form erstellt werden. Die elektronischen Dokumente sollen weiter in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 30. Januar 2019 schickt der Bundesrat das Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 17. Dezember 2021 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren

Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG)

Botschaft und Entwurf

Dokumente

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 17.12.2021

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