Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene
In zwei Kantonen in der Romandie dürfen Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene abstimmen und wählen (aktives Wahlrecht). Sie können sich jedoch nicht selbst zur Wahl stellen (kein passives Wahlrecht).
Kanton Jura
1979
Stimm- und wahlberechtigt (mit Ausnahme von Abstimmungen über Verfassungsänderungen) sind Ausländerinnen und Ausländer, welche seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen und davon seit mindestens einem Jahr im Kanton ihren Wohnsitz haben.
Gesetz über die politischen Rechte
Kanton Neuenburg
2001
Stimm- und wahlberechtigt sind Personen mit einer Niederlassungsbewilligung, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen.
Gesetz über die politischen Rechte
Stimm- und volles Wahlrecht in allen Gemeinden
Volle Stimm- und Wahlrechte haben Ausländerinnen und Ausländer in vier Kantonen. Die Bedingungen sind nicht überall gleich, aber die meisten Kantone verlangen eine minimale Aufenthaltsdauer und/oder eine Niederlassungsbewilligung.
Kanton Neuenburg
1849
Ein Jahr Wohnsitz im Kanton
Kanton Jura
1979
Zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz und davon ein Jahr wohnhaft im Kanton. Das passive Wahlrecht war bis 2014 auf die Legislative (Parlament) beschränkt.
2014
Ausweitung des passiven Wahlrechts auf die Exekutive (mit Ausnahme des Amtes des Gemeindepräsidenten.)
Kanton Waadt
2002
Zehn Jahre in der Schweiz; davon drei Jahre im Kanton.
Informationen über das Ausländerstimmrecht im Kanton Waadt
Stimm- und aktives Wahlrecht in allen Gemeinden
Kanton Genf
2005
In einer Genfer Gemeinde wohnhaft und seit mindestens acht Jahren rechtmässiger Wohnsitz in der Schweiz.
Verfassung des Kantons Genf
Fakultatives Stimm- und Wahlrecht in den Gemeinden
Drei Kantone in der Deutschschweiz erlauben es ihren Gemeinden, das Ausländerstimmrecht einzuführen.
Kanton Appenzell Ausserrhoden
1995
Zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz davon fünf Jahre im Kanton. Eingeführt in vier von zwanzig Gemeinden.
Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kanton Graubünden
2004
Eingeführt in rund zwanzig Prozent der Gemeinden.
Verfassung des Kantons Graubünden
Kanton Basel-Stadt
2005
Keine Gemeinde machte bislang von diesem Recht Gebrauch. Es gilt zudem nur für die beiden Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen, da die Stadt Basel direkt vom Kanton verwaltet wird.
Verfassung des Kantons Basel-Stadt (2005)
Letzte Änderung 10.02.2021