Massnahmen zur Einschränkung von Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten

Worum geht es?

Der Bundesrat verabschiedete am 15. Januar 2020 ein Massnahmenpaket zur Einschränkung von Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten (Medienmitteilung). Auslöser dafür war das Postulat 17.3260 des Ständerates vom 30. März 2017 «Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten» (Parlamentarische Beratungen). Das Anliegen des Postulates zielt darauf ab, die Sozialhilfeleistungen für Drittstaatsangehörige einzuschränken oder auszuschliessen. Personen aus EU/EFTA-Staaten und aus dem Asylbereich sind davon nicht betroffen. In Erfüllung des Postulates veröffentlichte der Bundesrat am 7. Juni 2019 den Bericht «Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten» (Medienmitteilung). Die in diesem Bericht enthaltenen Handlungsoptionen bildeten die Grundlage für das vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket. Der Bundesrat wurde am 6. April 2022 über den Stand der Umsetzungsarbeiten informiert. 

Was wurde bisher umgesetzt?

  • Einführung eines Zustimmungsverfahrens für Entscheide über die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen bei einem Bezug von Sozialhilfeleistungen ab einer gewissen Höhe (siehe Dossier).
  • Der Bundesrat eröffnete am 26. Januar 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) betreffend die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 3. Mai 2022 (Medienmitteilung).

Die übrigen Massnahmen, welche keine rechtlichen Anpassungen benötigen, betreffen:

  • Die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Berechnung der Sozialhilfekosten bei der Anordnung von ausländerrechtlichen Massnahmen: Das SEM hat zusammen mit den betroffenen Stellen ein Rundschreiben publiziert, um die Definition der Sozialhilfekosten im Ausländerbereich durch die kantonalen Behörden zu vereinheitlichen.
  • Regelmässige Auswertungen zum Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen: Die Vorarbeiten für diese besonderen Auswertungen sind weitgehend abgeschlossen. Die ersten Resultate werden Ende 2022 vorliegen. Die Publikation ist in der ersten Jahreshälfte 2023 vorgesehen.
  • Zwei Prüfaufträge zum Datenaustausch zwischen den Behörden: Abklärungen haben ergeben, dass sowohl die regelmässige Abgabe einer Liste mit Sozialhilfe-beziehenden an die Migrationsbehörden als auch die Erfassung des Sozialhilfebezugs von Drittstaatsangehörigen im Zentralen Migrations-informationssystem (ZEMIS) angesichts der sehr unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Kantone nicht sinnvoll ist und daher nicht weiterverfolgt wird.
  • Drei Prüfaufträge im Rahmen des Folgemandats zur Integrationsagenda Schweiz (IAS):
    • - gezieltere Erstinformation bei Zielgruppen mit besonderem Integrationsförderbedarf;
    • - Intensivierung von Integrationsmassnahmen für Zielgruppen, bei denen ein besonderes Risiko für einen späteren Bezug von Sozialhilfe besteht;
    • - obligatorische Integrationsvereinbarungen bei besonderem Integrationsbedarf von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung.
  • Im Rahmen der lAS konnte für diese Vorschläge insbesondere auch aus finanziellen Gründen keine Lösung gefunden werden. Als Kompromiss hat das EJPD an der Sitzung des Steuergremiums lAS im Oktober 2020 seine Absicht erklärt, das Pilotprogramm Integrationsvorlehre  INVOL+ gestützt auf die Evaluation und unter Berücksichtigung des allfälligen Anpassungsbedarfs weiterzuführen.

Letzte Änderung 26.01.2022

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