Italien: Dublin-Überstellungen und Rückübernahmeabkommen

Wegen der grossen Zahl an Anlandungen übernimmt Italien seit Dezember 2022 bis auf weiteres keine Asylsuchenden, für die das Land gemäss Dublin-Abkommen zuständig wäre. Die Suspendierung gilt gegenüber allen Dublin-Staaten. Hingegen nimmt Italien aufgrund des bilateralen Rückübernahmeabkommens mit der Schweiz weiterhin Personen an der schweizerisch-italienischen Grenze zurück.

Das Dublin-Abkommen legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Der Entscheid von Italien, Dublin-Überstellungen aufgrund der hohen Zahl Anlandungen und des damit stark ausgelasteten Aufnahmesystems auszusetzen, bezieht sich nicht spezifisch auf die Schweiz, sondern auf alle europäischen Staaten. Die Schweiz hat zusammen mit anderen Dublin-Staaten die EU-Kommission aufgefordert, gegenüber Italien auf eine Wiederaufnahme der Überstellungen hinzuwirken. Die Schweiz steht darüber hinaus auch bilateral auf allen Ebenen in engem Kontakt mit Italien. Derzeit gibt es kein Signal oder konkretes Datum aus Italien, wann dieser vorübergehende Aufnahmestopp aufgehoben wird.

Das Rückübernahmeabkommen mit Italien hingegen bezweckt die Rückgabe von Personen, welche sich nicht legal in der Schweiz aufhalten und hier kein Asylgesuch stellen – und von Italien in die Schweiz eingereist sind. Wenn eine Person die Einreise- oder Aufenthaltskriterien nicht erfüllt, kann sie gegebenenfalls im vereinfachten Verfahren direkt an die Grenze zurückgebracht werden. Derzeit nimmt Italien rund 10-30 Personen pro Tag von der Schweiz zurück.

Letzte Änderung 13.07.2023

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