Visumbefreiung für Diplomatenpässe

Ein Visumbefreiungsabkommen für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen regelt die gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht für die genannte Personengruppe. Dies gilt für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit während der Dauer von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen.

Der Schengener Visakodex gibt den Staaten die Möglichkeit, für diese Personengruppen in nationaler Kompetenz solche Abkommen abzuschliessen.

Die Schweiz schliesst mit Staaten ab, mit welchen langjährige gute Beziehungen bestehen. Die betroffene Personengruppe erhält damit erhöhte Reisefreiheit. Dies fördert die internationale Zusammenarbeit und trägt massgeblich zur Stärkung der Position der Schweiz als Standort internationaler Organisationen bei. Visumbefreiungsabkommen für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten-, Dienst oder Sonderpässen werden im Regelfall vom Abschluss eines Rückübernahmeabkommens oder Migrationsabkommens abhängig gemacht.

Abgeschlossene Abkommen

Letzte Änderung 21.06.2023

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