Kantonale Integrationsprogramme 2024–2027 (KIP 3)

Mit der der dritten Generation der kantonalen Integrationsprogramme wird das in den vorangehenden zwei Programmperioden Erreichte konsolidiert sowie die Ausrichtung der einzelnen Förderbereiche durch Konkretisierung der Ziele geschärft. Im Vordergrund stehen die Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen wie auch die Qualitätssicherung. Hierzu haben Bund und Kantone das Grundlagenpapier zu den kantonalen Integrationsprogrammen überarbeitet.

Rechtliche Grundlagen

Medienmitteilungen

Eckwerte der Integrationsförderung 2024–2027
Medienmitteilung vom 19. Oktober 2022

Letzte Änderung 19.03.2024

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