Kantonale Integrationsprogramme 2022–2023 (KIP 2bis)

Um die Integrationsagenda und verschiedene Pilotprogramme in die KIP zu überführen, haben Bund und Kantone für die Jahre 2022 und 2023 ausnahmsweise eine zweijährige Phase beschlossen. Ab 2024 ist wiederum eine reguläre vierjährige KIP-Phase geplant.

Die KIP 2bis werden weitgehend auf den bestehenden Grundlagen beruhen und gleichzeitig den Kantonen genügend Spielraum lassen, ihre kantonalen Integrationsprogramme auch in den Jahren 2022–2023 weiterzuentwickeln.

Das SEM hat am 13. April 2022 das Rundschreiben KIP 2bis vom 30. Oktober 2020 punktuell revidiert.

Letzte Änderung 17.10.2022

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