Sozialhilfe

Mittellose Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge werden durch die kantonale Sozialhilfe unterstützt. Für die Ausrichtung der Sozialhilfe sind also die Kantone zuständig und es gilt dabei kantonales Recht. Diese Aufgaben können vom Kanton an die Gemeinden oder an Dritte delegiert werden.

Für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen ist die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung dieser Personen liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung. Flüchtlinge sind in Bezug auf die Sozialhilfe hingegen der einheimischen Bevölkerung gleichzustellen.

Letzte Änderung 21.04.2017

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