Menschenhandel

Menschenhandel ist eine Form der modernen Sklaverei. Die Täter zwingen den Opfern ihren Willen auf, indem sie ihre Hilfslosigkeit ausnutzen und Druckmitteln einsetzen. Auch wenn das Opfer der Ausbeutung zustimmen sollte, bleibt diese illegal.

Zu den Formen der Ausbeutung, die unter "Menschenhandel" fallen, gehören insbesondere:

  • Sexuelle Ausbeutung z.B. in der erzwungenen Prostitution
  • Zwangsarbeit,  die unter anderem Praktiken wie Sklaverei, Ausbeutung im Haushalt, erzwungene Begehung von Straftaten und erzwungenes Betteln umfasst
  • Organentnahme und -handel

Opfer von Menschenhandel treten immer häufiger auch im Asylverfahren in Erscheinung. Ihre Situation macht sie sehr verletzlich. Oft stark traumatisiert, benötigen sie besonderen Schutz und Unterstützung. In diesem Zusammenhang hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) interne Abläufe für den Informationsfluss, die Identifizierung und die schnelle Betreuung der Opfer sowie ein Programm zur Sensibilisierung und Schulung des Personals eingerichtet. Diese Abläufe werden nun im Rahmen der Aktion "Asyl - Opferschutz" des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (2017-2020) im Hinblick auf eine Optimierung überarbeitet. 

Menschenhandel ist eine Straftat, die nach schweizerischem Recht von Amts wegen verfolgt wird und häufig mit der Begehung anderer Straftaten verbunden ist. Wenn Sie verdächtiges Verhalten beobachten oder von einem Fall von Menschenhandel erfahren, wenden Sie sich bitte an die Polizei unter der Rufnummer 117.

Weitere Informationen zum Thema Menschenhandel und Fallbeispiele, welche die Thematik erläutern, finden Sie auf der Website von fedpol:

Letzte Änderung 11.04.2019

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