Behörden

Zuständig für Zustellungen und Beweisaufnahmen sind die nachfolgend aufgeführten Stellen in der Bundesverwaltung und in den Kantonen. Für internationale Adoptionen, internationale Alimentensachen, internationale Kindesentführungen sowie den internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz siehe die entsprechenden Themenseiten:

Ansprechstellen im Bundesamt für Justiz (BJ)

Der Fachbereich Internationales Privatrecht ist zuständig für Bewilligungen gemäss Art. 17 HBewUe70 und Art. 271 StGB im Bereich des Zivilrechts.

Bundesamt für Justiz
Fachbereich Internationales Privatrecht
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 463 88 64
F +41 58 462 78 64
ipr@bj.admin.ch

Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe ist zuständig für Rechtshilfe- und Zustellungsersuchen in Zivilsachen.

Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 58 462 11 20
F +41 58 462 53 80
irh@bj.admin.ch


Kantonale Zentralbehörden

Die Schweiz hat mit dem Inkrafttreten der beiden Haager Übereinkommen (HZUe65 und HBewUe70) 26 kantonale Zentralbehörden bezeichnet. Diesen kantonalen Zentralbehörden werden auch die Ersuchen weitergeleitet, die von Nicht-Vertragsstaaten dieser beiden Übereinkommen gestellt werden.

Verzeichnis der schweizerischen Behörden (Direktverkehr)

Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen in Anwendung nachfolgend aufgeführter Verträge gestattet ist.

Dokumentation

Letzte Änderung 02.10.2024

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