Multilaterale Verträge der internationalen Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Mit Ausnahme von spezialrechtlichen multilateralen und oder bilateralen Verträgen (Steueramtshilfe, Sozialversicherung etc.), welche Bestimmungen zur internationalen Kooperation (Zustellungen und Beweiserhebungen) beinhalten, kommt subsidiär bei Zustellungen in Verwaltungssachen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland zur Anwendung.


Letzte Änderung 30.08.2024

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