Konkordat

Die Kantone treffen in Zusammenarbeit mit dem Bund vorbeugende polizeiliche Massnahmen zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens nach dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Mit diesen Massnahmen soll Gewalt bei Sportveranstaltungen frühzeitig erkannt und entsprechend bekämpft werden.

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Letzte Änderung 07.07.2020

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