Die Rechte von verletzlichen Personen schützen – auch in Krisenzeiten

Während der COVID-19-Pandemie hat sich einmal mehr gezeigt, dass sich die Stärke einer Gesellschaft am Wohl der Schwachen misst. Gerade in schwierigen Zeiten benötigen besonders verletzliche Personen – dazu gehören auch Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und Sans-Papiers – besonderen Schutz.

Grundsätzlich begrüsst die EKM, dass der Bundesrat die seit März 2020 beschlossenen Notverordnungen in ein dringliches Bundesgesetz überführen will. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Zugang von Asylsuchenden zum Hoheitsgebiet und die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots auch in Krisenzeiten gewährleistet sein muss. Zudem regt sie an, im Covid-19-Gesetz Fristersteckungen im Asylverfahren vorzusehen. Weiter weist sie darauf hin, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Grundlage zum Schutz der Grundrechte fehlt. Schliesslich ersucht sie den Bundesrat, im Covid-19-Gesetz einen zusätzlichen Abschnitt vorzusehen, der im Bereich der Integration Transparenz und Rechtssicherheit schafft: Allfällige Integrationsdefizite, die auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind, dürfen nicht zu Ungunsten der Personen ausgelegt werden, die von migrationsrechtlichen Entscheiden betroffen sind.

Dokumentation

Letzte Änderung 10.06.2020

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