Coronavirus: Verlängerung vorübergehender Schutzmassnahmen im Asylbereich

Bern, 13.04.2021 - Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat Massnahmen für den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit stellte er sicher, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet ist und gleichzeitig die Kernfunktion des Asylsystems, die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren, sichergestellt bleibt. Am 13. April 2021 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Vernehmlassung für eine Verlängerung der entsprechenden Verordnung bis zum 31. Dezember 2021 eröffnet. Diese dauert bis zum 27. April 2021.

Die Gesundheit aller am Asylsystem beteiligten Personen hat oberste Priorität. Der Bundesrat hat deshalb Anfang April letzten Jahres gezielte Massnahmen beschlossen und diese bereits mehrfach verlängert. Sie betreffen insbesondere die Durchführung von Befragungen, die Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten in den Zentren des Bundes sowie die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren. Diese Massnahmen haben sich in der Praxis bewährt. So blieb die Zahl von Virus-Infektionen in den Kollektivunterkünften des Bundes für Asylsuchende vergleichsweise tief, Todesfälle waren bislang keine zu beklagen.

Zum heutigen Zeitpunkt ist weiterhin noch nicht absehbar, wie lange diese Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie anhalten müssen. Die Verordnung zu diesen Massnahmen ist noch bis am 30. Juni 2021 gültig. Deshalb hat das EJPD vorsorglich beschlossen, zur Verlängerung der Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung Asyl bis zum 31. Dezember 2021 die Vernehmlassung zu eröffnen. Das Covid-19-Gesetz, welches die gesetzliche Grundlage für diese Verordnung bildet, gilt ebenfalls bis zu diesem Datum. Sollte aufgrund der Entwicklung der Covid-19-Epidemie kein Bedarf an den Massnahmen im Asylbereich mehr bestehen, kann der Bundesrat die entsprechenden Regelungen bereits vor Ablauf der Geltungsdauer aufheben.


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Letzte Änderung 06.02.2024

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