Kündigungsschutz / Whistleblowing

Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung) / Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)

Worum geht es?

Arbeitnehmer, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich insbesondere dem Risiko einer Kündigung aus. Der Bundesrat will deshalb die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz im Obligationenrecht (OR) festlegen. Ob der Kündigungsschutz allgemein verbessert werden soll, ist Gegenstand einer separaten Vorlage, über die der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 5. Dezember 2008 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 16. Dezember 2009 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung. Bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er beauftragt das EJPD, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 1. Oktober 2010 schickt der Bundesrat eine weitere Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 21. November 2012 beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten (Schutz der Whistleblower) (Medienmitteilung).
  • Am 20. November 2013 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (13.094)
     
  • Am 21. September 2018 verabschiedet der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 21.09.2018

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