Revision des Aktienrechts

Änderung des Obligationenrechts

Worum geht es?

Die Revision des Aktienrechts verfolgt das Ziel, die am 1. Januar 2014 in Kraft gesetzte Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften in die Bundesgesetze zu überführen und die Corporate Governance, auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften, zu verbessern. Die Gründungs- und Kapitalbestimmungen sollen flexibler ausgestaltet und das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden. Weiter enthält der Vorentwurf einen Vorschlag für die Regelung der Transparenz bei wirtschaftlich bedeutenden, in der Rohstoffförderung tätigen Unternehmen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 14. Juni 2013 eröffnet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Anhörung zur Verordnung gegen die Abzockerei (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Verordnung gegen übermässige Vergütungen auf den 1. Januar 2014 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 28. November 2014 schickt der Bundesrat die Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 4. Dezember 2015 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und legt Eckwerte für die Botschaft zu Handen des Parlaments fest (Medienmitteilung).
  • Am 23. November 2016 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Aktienrechts (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (16.077)
     
  • Der Bundesrat setzt die Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten und die Transparenzregeln im Rohstoffsektor auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Die übrigen Anpassungen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision werden voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die vom Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossene Verlängerung der Nachlassstundung auf den 20. Oktober 2020 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 17. Februar 2021 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung über die Änderung der Handelsregisterverordnung (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat setzt die Änderung der Handelsregisterverordnung sowie alle übrigen Anpassungen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision auf den 1. Januar 2023 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 02.02.2022

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