Verbreitung und Nutzung (Valorisierung) der wissenschaftlichen Erkenntnisse

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht in Artikel 15 Absatz 4 und 5 vor, dass das Bundesamt für Justiz (BJ) für die Verbreitung und Nutzung (Valorisierung) der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu sorgen hat. Damit soll ein Beitrag zur Erinnerung an dieses dunkle Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte geleistet werden. Die Ergebnisse aus der Aufarbeitung sollen der interessierten Öffentlichkeit und insbesondere auch den jüngeren Generationen in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.

Das BJ sieht deshalb vor, in den Jahren 2023 - 2028 verschiedene Massnahmen zur Information, Vermittlung und Sensibilisierung durchzuführen. Diese umfassen u. a. eine thematische Web-Plattform, die alle wichtigen Informationen zum Thema enthalten wird, eine Wanderausstellung in ausgewählten Städten aller Landesteile oder Angebote für Schulen oder Weiterbildungen. Die Valorisierungs-Massnahmen des BJ sollen bereits bestehende Vermittlungsaktivitäten ergänzen. Sie sind insbesondere auch mit dem bis 2024 laufenden Nationalen Forschungsprogramm NFP 76 "Fürsorge und Zwang" abgestimmt.

Finanzhilfen

Ab dem Jahr 2024 bis 2028 kann das BJ zudem Vermittlungs-Projekte von Dritten zur Thematik der FSZM mit Finanzhilfen unterstützen. Ziel der Finanzhilfen ist es, das bereits bestehende Vermittlungsangebot sowie die laufenden und geplanten Aktivitäten des Bundes und weiterer Akteure zu ergänzen. Mehr Informationen zu den Finanzhilfen sind in der Wegleitung zu finden:

Letzte Änderung 05.12.2023

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