Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II
Die Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II haben im Wesentlichen den gleichen Auftrag: "Begleitung" der Rechtsetzungsprojekte anderer Ämter und Dienststellen. Das heisst: alles, was im Bund in Rechtssätze (Verfassungsartikel, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen) gegossen werden soll, muss von diesen Fachbereichen namentlich unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Zu prüfen sind etwa die folgenden Fragen: Hat ein Erlass eine genügende Rechtsgrundlage? Ist er mit den Grundrechten und mit den Verfassungsgrundsätzen sowie mit dem internationalen Recht vereinbar? Passt er ins rechtliche Umfeld? Ist er logisch aufgebaut und verständlich formuliert? Birgt er keine inneren Widersprüche oder Widersprüche zu bestehendem Recht? Enthält er überflüssige Normen?
Was die gesetzestechnischen und redaktionellen Aspekte anbelangt, arbeiten die beiden Fachbereiche eng mit der Bundeskanzlei (Rechtsdienst und Sprachdienste) zusammen. Sie wirken in der verwaltungsinternen Redaktionskommission mit.
Neben der eigentlichen Rechtsetzungsbegleitung werden die Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II auch mit der Erstattung von Rechtsgutachten zu staats- und verwaltungsrechtlichen Problemen beauftragt. Sie prüfen generell die Geschäfte, die dem Bundesrat unterbreitet werden aus rechtlicher Sicht. Sie sind somit gewissermassen der zentrale Rechtsdienst des Bundesrates und der Bundesverwaltung. In manchen Fällen wirken sie auch bei der Behandlung von Rechtsetzungsgeschäften in parlamentarischen Kommissionen mit.
Die beiden Fachbereiche unterscheiden sich lediglich in ihrem "Kundenkreis": Der Fachbereich I betreut hauptsächlich die Geschäfte aus dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), aus dem Eidg. Departement des Innern (EDI), aus dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie aus Teilbereichen des EJPD (insb. Polizeibereich, Ausländerrecht, Asylrecht, Raumplanung) und der Bundeskanzlei (z. B. Regierungs- und Verwaltungsorganisation). Der Fachbereich II betreut hauptsächlich die Geschäfte aus dem Eidg. Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie aus Teilbereichen des EJPD (insb. wirtschaftsrelevante Regelungen) und der Bundeskanzlei (z. B. politische Rechte).
Fachbereich Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen
Dieser Fachbereich erbringt Leistungen in Bezug auf Gesetzgebungsvorhaben, die einen besonderen Bezug zur Digitalisierung haben. Nutzen können diese Leistungen die Bundesbehörden und in einem gewissen Ausmass weitere Interessierte. Wie die Fachbereiche für Rechtsetzungsbegleitung und die Aktivitäten des BJ im Bereich der Legistik wirkt der Fachbereich darauf hin, dass die rechtsetzenden Erlasse des Bundes den vorgegebenen rechtlichen Rahmen wahren und von hoher Qualität sind. Diese Ziele zu erreichen, ist in Digitalisierungsfragen besonders anspruchsvoll, weil auf verschiedensten Ebenen tiefgreifende Umwälzungen ablaufen, und das in einem ausgesprochen hohen Tempo.
Als Beitrag zum Erreichen dieser Ziele erbringt der Fachbereich für Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen in zwei Bereichen Leistungen primär für alle Bundesbehörden, die rechtsetzende Erlasse vorbereiten:
- Frühphasenberatung: Er steht den federführenden Verwaltungseinheiten in Bezug auf die Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen beratend zur Verfügung. Diese Beratung ergänzt die Leistungen der Fachbereiche für Rechtsetzungsbegleitung. Insbesondere ist sie auf frühe Projektphasen fokussiert, in denen die Qualitätssicherungsprozesse noch nicht ablaufen, die für alle Rechtsetzungsprojekte vorgesehen sind. Sie ersetzt nicht die Prüfung der Erlasse durch das BJ und die Verwaltungsinterne Redaktionskommission im Rahmen der Ämterkonsultation.
- Wissensmanagement: Der Fachbereich hat die Aufgabe, das Wissen über die Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen zu vernetzen, zu sammeln, aufzubereiten und allen Bundesbehörden sowie weiteren Interessierten zur Verfügung zu stellen. Diese Leistungen ergänzen die sonstigen Leistungen des BJ im Bereich der Legistik.
Diese Leistungen erbringt der Fachbereich Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen in allen Bereichen des Bundesrechts, aber beschränkt auf Projekte, die einen besonderen Digitalisierungsbezug haben.
Wie die Fachbereiche für Rechtsetzungsbegleitung wird der Fachbereich für Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen mit der Erstattung von Gutachten zu staats- und verwaltungsrechtlichen Fragen beauftragt, und er wirkt in manchen Fällen bei der Behandlung von Rechtsetzungsgeschäften in parlamentarischen Kommissionen mit.
Fachbereich Europarecht und Koordination Schengen/Dublin
Der Fachbereich behandelt juristische Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration. So überprüft er Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Bundesrates auf ihre Vereinbarkeit mit dem Recht der bilateralen Verträge und, im Rahmen der Politik der Europaverträglichkeit, mit den massgeblichen Erlassen der Europäischen Union. Der Fachbereich erstellt juristische Gutachten und nimmt an der Ausarbeitung von Bundesgesetzen sowie der Kapitel der bundesrätlichen Botschaften teil, die sich mit den bilateralen Verträgen und mit Europarecht auseinandersetzen. Er wirkt zudem bei Verhandlungen mit der Europäischen Union in Verhandlungsdelegationen und verhandlungsbegleitenden Arbeitsgruppen des Bundes mit. Dabei arbeitet er eng mit den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung, den für die Europapolitik und das Europarecht verantwortlichen Direktionen des EDA sowie den kantonalen Verwaltungen zusammen.
Im Bereich Schengen/Dublin erfüllt der Fachbereich ausserdem im Auftrag des EJPD eine intradepartementale und eine departementsübergreifende Koordinationsfunktion. Insbesondere wirkt er an der Behandlung von Dossiers und Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Übernahme und Umsetzung von Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands mit und untersützt dabei die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung. Schliesslich erarbeitet er in Zusammenarbeit mit den mitbeteiligten Stellen des Bundes Stellungnahmen, welche die Schweiz in die Auslegung von Schengen- und Dublin-Recht betreffenden Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgeben kann.
Letzte Änderung 19.08.2024
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