Für elektronische Eingaben im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (gemäss Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens; VeÜ-VwV, SR 172.021.2) an das Bundesamt für Justiz BJ nutzen Sie bitte eine anerkannte Zustellplattform:
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Letzte Änderung 23.01.2020