Grundstückbesitzer sollen besser vor illegalen Hausbesetzungen geschützt werden

Bern, 29.06.2022 - Die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die überwiegend positiven Rückmeldungen zur entsprechenden Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Das geltende Recht enthält grundsätzlich zweckmässige Regelungen, wie sich Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer ihres unrechtmässig besetzten Grundstücks wieder bemächtigen können. In der Praxis stossen sie aber häufig auf Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer vorgehen wollen. Eine direkte Räumung des besetzten Grundstücks durch die Polizei ohne ein Gerichtsurteil ist an strenge Bedingungen geknüpft und deshalb oftmals nicht möglich. Der Weg über das Zivilgericht ist oft aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden. Mit einer Motion 15.3531 ("Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können") wurde der Bundesrat beauftragt, Klarheit zu schaffen und die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei Hausbesetzungen zu verbessern.

Positive Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage

Im September 2020 hatte der Bundesrat auf Initiative des Parlaments entsprechende Vorschläge zur Revision des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung geschickt. Im Vordergrund stand namentlich der Abbau prozessualer Hindernisse. So soll im Gesetz festgehalten werden, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Besitzerinnen und Besitzer Selbsthilfe ausüben und damit unmittelbar gegen Hausbesetzungen vorgehen können. Weiter soll die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer in einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer gestärkt werden.

Die Rückmeldungen auf die entsprechenden Vorschläge waren überwiegend positiv. In einzelnen Punkten schlägt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden allerdings Anpassungen, Präzisierungen oder sogar Verschärfungen vor. So soll etwa die Reaktionsfrist durch Streichung oder Ersetzen des unbestimmten Rechtsbegriffs "sofort" gelockert und auch das Einspracheverfahren noch besitzerfreundlicher ausgestaltet werden. Zudem wird angeregt, die Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis bei Hausbesetzungen zu klären. Der Bundesrat hat nun das EJPD beauftragt, die Anpassungsvorschläge zum Vorentwurf zu prüfen und gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung eine Botschaft auszuarbeiten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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