Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur neuen Strafregisterverordnung

Bern, 17.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Vernehmlassung zu einer Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet. Die Verordnung basiert auf den Spezifikationen der künftigen neuen Datenbank für das Strafregister und enthält alle nötigen Ausführungsbestimmungen zum Strafregisterrecht. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. März 2022.

Am 17. Juni 2016 hat das Parlament der Totalrevision des Strafregisterrechts zugestimmt und das neue Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA verabschiedet. Die Totalrevision verfolgt das Ziel, durch einen massvoll erweiterten Zugang die Sicherheit zu verbessern, eine datenschutzkonforme Regelung auf Gesetzesebene zu schaffen und eine effizientere Datenbearbeitung zu ermöglichen. Sie ist mit einem umfassenden Neubau der veralteten Datenbank VOSTRA verbunden.

Die neue Strafregisterverordnung enthält alle nötigen Ausführungsbestimmungen zum Strafregisterrecht und regelt, wie die Daten in der neuen VOSTRA-Datenbank künftig genau bearbeitet werden sollen. Ferner regelt sie im Detail, welche Meldungen an Behörden durch das System automatisch ausgelöst werden. Durch die neuen Schnittstellen werden zudem Daten auf effiziente und verlässliche Weise an weitere Datenbanken - namentlich das zentrale Migrationsinformationssystem oder die Personalinformationssysteme von Armee und Zivilschutz - übermittelt. Schliesslich wurden auch die Gebühren für Privat- und Sonderprivatauszügen neu berechnet. Diese sollen künftig nicht mehr 20 Franken, sondern nur noch 17 Franken betragen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 8. März 2022. Das Inkrafttreten des neuen Strafregisterrechts (Gesetz und Verordnung) und die Inbetriebnahme der neuen Datenbank sind auf Anfang 2023 geplant. Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung über den definitiven Inkraftsetzungstermin entscheiden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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