Neue Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 14.04.2021 - Die neuen Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt erfordern eine teilweise Umsetzung auf Verordnungsstufe. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juli 2021.

Am 29. November 2020 wurde die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" abgelehnt. Das Bundesgericht gab am 8. April 2021 bekannt, dass es die Beschwerden im Zusammenhang mit Interventionen von Landeskirchen und Kirchgemeinden im Vorfeld der Abstimmung als gegenstandslos abgeschrieben hat. Auf zwei weitere Beschwerden trat es nicht ein.

Damit ist der Weg frei für die Publikation des Erwahrungsbeschlusses des Bundesrats und den Beginn der 100-tägigen Referendumsfrist für den vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag. Damit dieser - falls kein Referendum zustande kommt - möglichst rasch in Kraft treten kann, startet der Bundesrat bereits jetzt die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen.

Die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sehen zwei Verbesserungen vor: Zum einen werden grosse Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten. Diese Sorgfaltspflichtenregelungen müssen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.

Der Entwurf der "Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr)" regelt namentlich, welche Unternehmen diese neuen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Die Verordnung legt die Einfuhr- und Bearbeitungsmengen für Mineralien und Metalle fest, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht betreffend Konfliktmineralien befreit ist. Ferner enthält sie die Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich der Kinderarbeit. Schliesslich konkretisiert die Verordnung die einzelnen Sorgfaltspflichten und nennt die massgebenden international anerkannten Regelwerke.

Die neuen Bestimmungen sind weitgehend mit entsprechenden Regulierungen im europäischen Umfeld abgestimmt.

Die Vernehmlassung zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen dauert bis am 14. Juli 2021.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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