Flexiblere Kapitalvorschriften im Aktienrecht: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 17.02.2021 - Im Rahmen der Aktienrechtsrevision hat das Parlament flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften beschlossen. An seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die entsprechenden Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese dauert bis am 24. Mai 2021.

Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Aktienrechtsrevision verabschiedet. Die Vorlage enthält unter anderem neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Konkret wird etwa ein neues Rechtsinstitut eingeführt: das Kapitalband. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Kapital innerhalb einer im Voraus festgesetzten Bandbreite während einer Dauer von maximal fünf Jahren beliebig zu erhöhen oder herabzusetzen. Die dazu notwendigen technischen Ausführungen werden in die Revision der Handelsregisterverordnung integriert.

Im Rahmen der Revision des Aktienrechts wurde der Bundesrat weiter beauftragt, den Katalog der zulässigen Fremdwährungen für das Kapital auszuarbeiten. Auch diese und weitere technische Anpassungen im Bereich der Gründung und Kapitalveränderung sollen in der Handelsregisterverordnung geregelt werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 24. Mai 2021.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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